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   OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12   

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https://dejure.org/2012,19566
OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12 (https://dejure.org/2012,19566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2012 - 13 AR 10/12 (https://dejure.org/2012,19566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 13 AR 10/12 (https://dejure.org/2012,19566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
    Gerichtsstandsbestimmung bei zweifelhafter Klagezustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Gerichtsstandsbestimmung in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei zweifelhafter Zustellung der Klageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei zweifelhafter Zustellung der Klageschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zustellung zweifelhaft: Gerichtsstandsbestimmung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 60
  • MDR 2013, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Mephisto - Entscheidung vom 24.01.1971 zu Az. 1 BvR 435/68 zu Tz. 43 ausgeführt:.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    "Insoweit kommt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht in Betracht; dieses Prozessgrundrecht gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen und materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 (194)).".
  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt für Fälle fehlender Rechtshängigkeit bzw. fehlender rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 02.12.1982 zu Az. I ARZ 586/82, Beschluss vom 18.09.1986 zu Az. I ARZ 513/86, Beschluss vom 08.06.1988 zu Az. I ARZ 388/88).
  • BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01

    Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Die sehr knapp gehaltene Aussage im Beschluss vom 22.08.2001 zu Az. XII ARZ 3/01, wonach eine fehlende Zustellung der Klage einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO entgegensteht, bedeutet nach Auffassung des Senats keine Aufgabe dieser langjährigen Rechtsprechung, die grundsätzlich auch in der Kommentarliteratur Zustimmung gefunden hat (vgl. Stein/Jonas-Roth a.a.O. Rn. 41 f; Patzina in Müko-ZPO, 3. Aufl.2008, Rn. 35; Musielak-Heinrich a.a.O. Rn. 28; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26; wohl auch Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 70.Aufl. 2012, Rn. 36 f, jeweils zu § 36).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95

    Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Solange der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Lampertheim nur dem Kläger mitgeteilt worden ist und nicht auch der Beklagten - gegebenenfalls erneut im Wege einer öffentlichen Zustellung -, kann nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht von einer rechtskräftigen oder ihr gleichstehenden Entscheidung ausgegangen werden (vgl. u.v.a. nur Beschluss des BGH vom 22.02.1995 zu Az. XII ARZ 2/95).
  • BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt für Fälle fehlender Rechtshängigkeit bzw. fehlender rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 02.12.1982 zu Az. I ARZ 586/82, Beschluss vom 18.09.1986 zu Az. I ARZ 513/86, Beschluss vom 08.06.1988 zu Az. I ARZ 388/88).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ARZ 23/93

    Rechtsfolgen der nicht vom Richter angeordneten Zustellung einer Klage; Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Erörterung, wie die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 29.09.1993 zu Az. XII ARZ 23/93 zu verstehen sind, wonach bereits mit einer richterlich verfügten Klagezustellung von einer Rechtshängigkeit ausgegangen werden kann.
  • BayObLG, 21.06.1991 - AR 1 Z 49/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Das Bayerische Oberste Landgericht hat in seinem Beschluss vom 21.06.1991 zu AR 1 Z 49/91 die Analogiefähigkeit für den Fall bejaht, dass der Eintritt der Rechtshängigkeit (wie hier) zweifelhaft war.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 13 AR 1/05

    Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr. 6 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Auch der Senat hat in seinem Beschluss vom 17.01.2005 zu Az. 13 AR 1/05 die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung bejaht, obwohl die Klage dort nicht zugestellt war.
  • BGH, 18.09.1986 - I ARZ 513/86

    Voraussetzungen der Erklärung der Unzuständigkeit durch ein Gericht - Bestimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt für Fälle fehlender Rechtshängigkeit bzw. fehlender rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 02.12.1982 zu Az. I ARZ 586/82, Beschluss vom 18.09.1986 zu Az. I ARZ 513/86, Beschluss vom 08.06.1988 zu Az. I ARZ 388/88).
  • VK Thüringen, 23.06.2014 - 250-4003-3072/2014-E-008-IK
    Eine Erledigung "in sonstiger Weise" ist im vorliegenden Fall darin zu sehen, dass dem Begehren der AST, wie er mit dem Nahprüfungsantrag seinen Ausdruck gefunden hat, durch die Abhilfe des öffentlichen Auftraggebers, seine Erledigung gefunden hat, weil durch eine solche Maßnahme die Rechtsverletzung des antragstellenden Bieters beseitigt wird, seine Beschwer entfällt und sein Nachprüfungsantrag nachträglich gegenstandslos wird (OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8712 vom 19.07.2012, zit. nach IBRRS 2012, 2931 S 7/14 m.w.N.).
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